Unsere Kanzlerin zu Reisen in “Risiko-Gebiete” – Reisebeschränkungen durch die “Hintertür”? 31.08.2020
Zufällig gefunden – Presseerklärung vom 27.08.2020 von Frau Merkel (vollständiger Textauszug und Link zur Erklärung siehe unten):
“Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.“
“Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.“
Klingt im ersten Moment logisch: wer Urlaub in einem Risikogebiet machen will, soll auch die Konsequenzen tragen … .
Aber bislang hatten wir kein Schuld-, sondern ein Solidar-Prinzip in der Krankenversicherung und der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – wer sich z.B. im Skiurlaub ein Bein bricht, ist ebenso abgesichert, wie jeder andere, der krank wird.
Das hat einen guten Grund: wer sollte entscheiden, wann jemand selbstverschuldet krank und wann eine Krankheit “Schicksal” ist?
Wenn die “Schuldfrage” im Corona-Gesundheitssystem einziehen sollte, welche Signal-Wirkung kann davon für andere Bereiche ausgehen?
Und wenn mit dieser geplanten Gesetzesänderung “Risiko-Gebiete” ausgewiesen werden können, in denen das Solidarprinzip nicht mehr gilt, was ist dann, wenn sich jemand in Corona-tanien ein Bein bricht?
Wer definiert die “Risiko-Gebiete”? Wäre es dann möglich, auch eine Familienfeier oder eine Demo oder einen Opern-Besuch mit gefährlichem Gesang oder, oder, oder als “Risiko-Gebiet” auszuweisen?
Die (Reise- und Aufenthaltsbestimmungs-)Freiheit wird nicht eingeschränkt – oder doch?
Vielleicht wäre es ehrlicher, Reisen einfach zu verbieten, statt ein Verbot durch die Hintertür einführen zu wollen?
Ein Reiseverbot wäre sicher unpopulär, würde vermutlich auf Widerstand stoßen.
Aber hat nicht solch ein geplantes Gesetz das Potential, die Gesellschaft weiter zu spalten, indem eine “Selbst-Schuld, dann sollst du auch dafür büßen”-Mentalität hoffähig gemacht wird?
… das ist doch sicher nicht gewollt, hat doch Frau Merkel selber in einer der vorangegangenen Pressekonferenzen die Einheit der Gesellschaft beschworen …
Oder?
Vielleicht geht es bei allen Verboten und Einschränkungen um viel mehr Fragen, die wir uns selber stellen dürfen.
Wenn es einen festen (immer enger werdenden?) Rahmen für das gibt, was man darf und was man nicht darf, bleibt die Selbstverantwortung außen vor.
Wenn es einen festen (immer enger werdenden?) Rahmen für das gibt, was man darf und was man nicht darf, bleibt die Selbstverantwortung außen vor.
Verbote bieten einen festen Rahmen, innerhalb dessen es “sicher” ist.
Selbstverantwortung heißt für mich ganz persönlich, mich bei in meinem ganz persönlichen Handeln zu fragen, ob es mir guttut und was für Auswirkungen mein Handeln für andere hat.
Wieviel Sicherheit sind wir bereit aufzugeben und sie gegen Selbstverantwortung zu tauschen?
Damit meine ich nicht die Aufgabe des Solidar-Prinzips IN einer Gemeinschaft, sondern den selbstverantwortlichen Umgang MIT der Solidarität der Gemeinschaft.
Überall wird von Freiheit geredet – aber was ist das eigentlich? Was bedeutet “Freiheit” für dich ganz persönlich?
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Zitat – Absatz 4 der Presseerklärung vom 27.08.2020
4. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weisen darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne). Durch geeignete Informationsmaßnahmen an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten wird der Bund hierüber verstärkt aufklären. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichten. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle Quarantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden.